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E-Commerce kompakt vom 25.09.2026: „Klimaneutral“ nur noch mit Beweis, EU-Zollreform ist gestartet, PAYBACK wird zum Marktplatz

E-Commerce kompakt: Greenwashing-Verbot, EU-Zollreform und PAYBACK-Marktplatz

„E-Commerce kompakt“ ist unser tägliches News-Format für Onlinehändler: drei Meldungen, jeweils mit dem, was sie für deinen Shop bedeuten. Das Video dazu lief am 25. September 2026 auf Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube. Hier sind die drei Themen in ausführlicher Form.

1. Ab 27. September: „klimaneutral“ nur noch mit Nachweis

Am 27. September 2026 greift die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Sie regelt Umweltaussagen in der Werbung neu: Vage Umweltversprechen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind ohne handfesten Nachweis nicht mehr zulässig.

Das gilt für alle, die online Waren anbieten oder mit umweltbezogenen Aussagen werben – im eigenen Shop, auf Marktplätzen und auf der eigenen Website. Wer weiter mit pauschalen Umweltversprechen wirbt, riskiert teure Abmahnungen.

Für dich heißt das: Durchsuche Produkttitel, Beschreibungen, Bullet Points und Werbetexte nach pauschalen Umweltversprechen. Was du nicht konkret belegen kannst, formulierst du um oder streichst es.

Quelle: OnlinehändlerNews – EmpCo-Richtlinie ab 27.09.2026 (23.09.2026)

2. Die EU-Zollreform ist gestartet

Am 21. September 2026 ist die umfassendste Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten in Kraft getreten; die Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Zentral ist die neue Rollenverteilung: Online-Marktplätze mit Sitz außerhalb der EU werden zollrechtlich als Importeure behandelt und müssen Zollformalitäten und Einfuhrabgaben selbst übernehmen. Das betrifft vor allem Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon.

Dazu kommen die bereits beschlossenen Änderungen für Kleinsendungen: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist seit dem 1. Juli 2026 weggefallen, seitdem gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Spätestens zum 1. November 2026 folgt eine EU-Bearbeitungsgebühr für Päckchen bis 150 Euro Warenwert. Die genaue Höhe steht noch nicht fest; zahlen sollen die Plattformen, nicht die Endkunden.

Für dich heißt das: Die Bedingungen für Direktimporte über Drittstaaten-Plattformen verschieben sich. Wenn du selbst importierst, lohnt sich jetzt ein Abgleich deiner Zollabläufe mit deinem Spediteur oder Zolldienstleister.

Quelle: OnlinehändlerNews – EU-Zollreform (22.09.2026)

3. PAYBACK wird zum Marktplatz

Seit dem 23. September 2026 läuft „PAYBACK Produkte“ als Beta: ein Marktplatz direkt in der PAYBACK-App, in dem Kundinnen und Kunden Produkte suchen, kaufen und bezahlen – und dabei automatisch Punkte sammeln. Zum Start gibt es mehrere tausend Artikel aus Kategorien wie Elektronik, Wohnen, Mode und Sport.

PAYBACK hält selbst keine Ware: Ausgewählte Partner, Händler und Marken bieten ihre Produkte direkt an, die Technik liefert der Marktplatz-Spezialist Mirakl. Die Reichweite ist groß – über 35 Millionen aktive Kundinnen und Kunden in Deutschland, rund 18 Millionen davon nutzen die App. Sortiment, Verkäuferzahl und Funktionen sollen in den kommenden Monaten wachsen.

Für dich heißt das: Ein neuer Verkaufskanal entsteht. Zum Start sind nur ausgewählte Partner dabei – behalte das Angebot im Blick und prüfe Gebühren und Kategorien, sobald sich der Marktplatz für weitere Händler öffnet.

Quelle: retail-news.de – PAYBACK Produkte (23.09.2026)


E-Commerce kompakt erscheint regelmäßig als Kurzvideo auf den Seller2Go-Kanälen und hier im Blog. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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