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E-Commerce kompakt vom 10.10.2026: Gewährleistung bleibt Händlersache, Kein Kundenkonto nur mit Newsletter, Kunden misstrauen Händler-KI

E-Commerce kompakt: Gewährleistung bleibt Händlersache, kein Newsletter-Zwang, Misstrauen gegenüber Händler-KI

„E-Commerce kompakt“ ist unser tägliches News-Format für Onlinehändler: drei Meldungen, jeweils mit dem, was sie für deinen Shop bedeuten. Das Video dazu lief am 10. Oktober 2026 auf Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube. Hier sind die drei Themen in ausführlicher Form.

1. Gewährleistung bleibt Händlersache

Das Landgericht Ingolstadt hat dem Betreiber des MediaMarkt-Onlineshops untersagt, Kundinnen und Kunden mit Gewährleistungsansprüchen an den Hersteller zu verweisen (Urteil vom 24.07.2026, Az. 1 HK O 1352/25). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein Kunde hatte etwa ein Jahr nach dem Kauf eine Kühl-Gefrier-Kombination reklamiert, deren Türalarm sich nicht abschalten ließ. MediaMarkt antwortete, der Hersteller biete einen Vor-Ort-Reparaturservice an, der Kunde solle sich wegen der Gewährleistung an ihn wenden. Das Gericht wertete die E-Mail als irreführend: Sie erwecke den Eindruck, MediaMarkt sei für die Gewährleistung nicht zuständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für dich heißt das: Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung bist du als Verkäufer. Einen Hersteller-Service darfst du als zusätzliche Option nennen – aber nicht so, dass der Eindruck entsteht, Kunden müssten sich an den Hersteller wenden.

Quelle: etailment – MediaMarkt: Gewährleistung bleibt Händlersache (09.10.2026)

2. Kein Kundenkonto nur mit Newsletter

Das Oberlandesgericht München hat der Otto-Tochter Limango untersagt, die Registrierung eines Kundenkontos an die Einwilligung in einen Newsletter zu koppeln (Az. 29 U 599/24 e). Bei Limango bestätigte ein einziger Klick in der Registrierungsmail sowohl das Konto als auch die Newsletter-Einwilligung. Nach Ansicht des Gerichts ist die Einwilligung damit nicht freiwillig, wie es die DSGVO verlangt. Dass man den Newsletter jederzeit abbestellen kann, reiche nicht aus. Auch das Argument, ein Shopping-Club brauche den Newsletter, ließ das Gericht nicht gelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für dich heißt das: Frage Kundenkonto und Newsletter-Einwilligung getrennt ab – mit eigener, nicht vorausgewählter Checkbox.

Quelle: etailment – OLG verbietet Limango den Newsletter-Zwang (08.10.2026)

3. Kunden misstrauen Händler-KI

Laut dem KPMG Consumer Snapshot 03/2026, durchgeführt vom EHI Retail Institute, haben 46 Prozent der Befragten in den letzten zwölf Monaten häufig oder sehr häufig KI für Kaufentscheidungen genutzt. 73 Prozent können sich vorstellen, einen KI-Agenten für Produkt- und Preisvergleiche einzusetzen. Beim Smartphone-Kauf würden 72 Prozent die Unterstützung bei der Informationssuche annehmen, beim Bezahlen nur noch 45 Prozent. Geht es um Objektivität, vertrauen nur 7 Prozent der KI von Händlern oder Herstellern – 64 Prozent bevorzugen allgemeine KI-Assistenten. 79 Prozent wollen jederzeit eingreifen können, 67 Prozent wollen wissen, ob Anbieter-Interessen die Empfehlungen beeinflussen.

Für dich heißt das: Wenn du KI-Berater oder Empfehlungen im Shop einsetzt, erkläre offen, wie sie zustande kommen – Transparenz schafft Vertrauen.

Quellen: etailment – Kaum Vertrauen in Händler-KI (09.10.2026), EHI – Wenn KI für uns einkauft

Quellen


E-Commerce kompakt erscheint regelmäßig als Kurzvideo auf den Seller2Go-Kanälen und hier im Blog. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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