
E-Commerce kompakt: Kauflaune sinkt, Haftung für angehängte Amazon-Angebote, DHL nur bar
„E-Commerce kompakt“ ist unser tägliches News-Format für Onlinehändler: drei Meldungen, jeweils mit dem, was sie für deinen Shop bedeuten. Das Video zur Ausgabe vom 6. Oktober 2026 findest du auf Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube. Hier sind die drei Themen in ausführlicher Form.
1. Die Kauflaune sinkt weiter
Das Konsumbarometer des Handelsverbands Deutschland (HDE) ist im Oktober 2026 um 1,19 Punkte auf 93,51 Punkte gefallen – der stärkste Rückgang seit Jahresbeginn. Das Konsumklima liegt deutlich unter dem Vorjahresniveau, auch die Anschaffungsneigung entwickelt sich negativ. Als Gründe nennt der Bericht gestiegene Energie- und Spritpreise, höhere Inflationserwartungen und ein geringeres verfügbares Einkommen.
Dazu kommen schwache Signale aus der Industrie: Laut Statistischem Bundesamt brach der Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im August um 10,6 % gegenüber dem Vormonat ein. Die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft sind entsprechend verhalten.
Für dich heißt das: Plane Einkauf und Bestände für das Weihnachtsgeschäft vorsichtig und überziehe nicht. Behalte deine Abverkäufe in den nächsten Wochen genau im Blick, um rechtzeitig nachzusteuern.
Quelle: OnlinehändlerNews – Kauflaune im Keller: Händler bangen um das Weihnachtsgeschäft (06.10.2026)
2. Wer sich an ein Angebot anhängt, haftet für die Beschreibung
Das Landgericht Limburg (Urteil vom 30. April 2026, Az. 5 O 25/25) hat einen Amazon-Händler in vollem Umfang verurteilt. Er hatte sich mit einem Fußpflaster an ein bestehendes Produktangebot angehängt. Die Produktbeschreibung enthielt Wirkversprechen wie eine „entschlackende“ Wirkung oder Schutz vor Erkältungsviren. Der Händler argumentierte, er habe den Text vom Lieferanten übernommen und könne ihn auf der Plattform nicht ändern.
Das Gericht ließ das nicht gelten: Wer ein Angebot im eigenen Namen einstellt, ohne dessen Inhalt vollständig zu kontrollieren, muss mit Änderungen durch Dritte rechnen. Diese Haftung sei die Kehrseite der Vorteile, die Händler aus einheitlichen Produktseiten ziehen.
Für dich heißt das: Prüfe Produktseiten, an die du dich angehängt hast, regelmäßig auf unzulässige Aussagen – vor allem Gesundheits- und Wirkversprechen. Ist etwas falsch, melde die Korrektur beim Marktplatz oder zieh dein Angebot zurück.
Quelle: OnlinehändlerNews – Wer haftet, wenn jemand anderes die Produktbeschreibung ändert? (05.10.2026)
3. DHL: An der Haustür vorerst nur Bargeld
DHL hat die kontaktlose Zahlung an der Haustür vorübergehend ausgesetzt. Seit Ende Juli 2026 konnten Kundinnen und Kunden Zollabgaben, Nachporto und Nachnahme per Girocard, Kreditkarte oder Mobile Wallet am Scanner der Zustellkräfte bezahlen. Jetzt geht das wieder nur bar.
Grund sind wiederholte technische Probleme mit den Handscannern, die auch viele andere Logistikfunktionen abdecken. DHL will den Service so schnell wie möglich zurückbringen, ein konkretes Datum gibt es nicht.
Für dich heißt das: Wenn du per Nachnahme versendest, weise deine Kundinnen und Kunden im Checkout oder in der Versandbestätigung darauf hin, Bargeld bereitzuhalten. So vermeidest du Annahmeverweigerungen und Rückläufer.
Quelle: etailment – Bei DHL zählt an der Tür wieder nur Bargeld (06.10.2026)
E-Commerce kompakt erscheint regelmäßig als Kurzvideo auf den Seller2Go-Kanälen und hier im Blog. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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