E-Commerce kompakt: Amazon-Rückgabe bis 31. Januar, Aus für die Monatsrechnung, EU-Gebühr gilt, KI am Black Friday
Amazon verlängert die Weihnachts-Rückgabe und schafft die Monatsrechnung ab, die EU-Gebühr gilt seit 1. November – und jeder zweite Black-Friday-Shopper fragt die KI. Die E-Commerce-News vom 02.11.2026.

Inhalt
„E-Commerce kompakt“ ist unser tägliches News-Format für Onlinehändler: kurze Meldungen, jeweils mit dem, was sie für deinen Shop bedeuten. Das Video dazu lief am 2. November 2026 auf Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube.
1. Amazon: Rückgabe bis 31. Januar
Amazon verlängert die Rückgabefrist für das Weihnachtsgeschäft: Artikel, die zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember 2026 gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2027 zurückgegeben werden – oder 30 Tage nach Lieferung, je nachdem, was später ist. Das gilt in Deutschland und weiteren europäischen Amazon-Stores, und zwar für FBA- wie für FBM-Bestellungen. Für bestimmte Produkte gilt in Deutschland, Italien und Frankreich eine kürzere Frist bis 15. Januar 2027; welche Kategorien das sind, steht in den Seller-Central-Hilfeseiten. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Amazon sieht keinen Handlungsbedarf für Händler – der Händlerbund weist aber darauf hin, dass sich die verlängerte Frist in den eigenen Rechtstexten wiederfinden muss, sonst droht eine Abmahnung wegen Irreführung.
Für dich heißt das: Passe deine Rechtstexte jetzt an und prüfe in Seller Central, ob für deine Kategorien die kürzere Frist gilt.
Quelle: OnlinehändlerNews – Amazon verlängert Rückgabefrist (02.11.2026)
2. Amazon: Aus für die Monatsrechnung
Amazon hat die gesammelte Monatsabrechnung Ende Oktober abgeschaltet. Statt alle Einkäufe gesammelt im Folgemonat zu bezahlen, gibt es jetzt den Kauf auf Rechnung pro Einzelbestellung – mit 14 Tagen Zahlungsziel. Lastschrift, Kreditkarte, Guthaben und Ratenzahlung bleiben verfügbar. Nach Kenntnis des Händlerbunds ändern sich die Auszahlungszyklen für Händler nicht, und Amazon trägt weiter das Zahlungsausfallrisiko.
Für dich heißt das: An deinen Auszahlungen ändert sich nichts – rechne aber mit Kundenfragen zur Zahlung.
Quelle: OnlinehändlerNews – Aus für die Monatsrechnung (02.11.2026)
3. EU-Gebühr gilt jetzt
Laut Händlerbund gilt seit dem 1. November die neue EU-Bearbeitungsgebühr: 2 Euro je Warenposition für Sendungen, die direkt aus Drittländern an Kunden in der EU gehen – zusätzlich zur Zollpauschale von 3 Euro und ohne Wertgrenze. Gezählt wird je Produktart, nicht je Stück: Vier gleiche T-Shirts sind eine Position (2 Euro), T-Shirt, Handyhülle und Buch sind drei (6 Euro). Für Sendungen bis 150 Euro muss außerdem eine Produktkennung in der Zollanmeldung stehen. Bei Amazon Remote Fulfillment rechnet Amazon die Gebühr in den angezeigten Preis ein. Wer selbst versendet, bekommt sie vom Transportdienstleister berechnet.
Für dich heißt das: Kalkuliere die Gebühr pro Produktposition ein – gerade beim Dropshipping. Einen separaten Aufschlag an Kunden solltest du vorher rechtlich klären.
Quelle: OnlinehändlerNews – Neue EU-Bearbeitungsgebühr (02.11.2026)
4. Black Friday: KI wird zum Schnäppchenjäger
Laut einer YouGov-Studie wollen 51 Prozent der deutschen Black-Friday-Shopper KI-Tools für die Schnäppchensuche nutzen – im Vorjahr waren es 23 Prozent. 42 Prozent wollen damit den niedrigsten Preis finden, 34 Prozent prüfen, ob ein Rabatt echt ist. Am häufigsten genannt wird ChatGPT. Komplett allein einkaufen lassen würden nur 8 Prozent.
Für dich heißt das: Setz auf echte, nachvollziehbare Rabatte – die KI vergleicht mit.
Quelle: etailment – Black Friday: Jeder zweite Schnäppchenjäger will die KI fragen (02.11.2026)
E-Commerce kompakt erscheint regelmäßig als Kurzvideo auf den Seller2Go-Kanälen und hier im Blog.



