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E-Commerce kompakt: Kein Aufschub bei der E-Rechnung in Sicht, Deutsche misstrauen Black-Friday-Rabatten, Amazon-Deals bis 18.11., „alkoholfreier Gin“ verboten

Verbände fordern einen Aufschub der E-Rechnungspflicht, nur 37 % der Deutschen glauben an echte Black-Friday-Rabatte, Amazon-Deals für die Black-Friday-Woche müssen bis 18. November eingereicht werden und das LG Bochum verbietet „alkoholfreien Gin“. Die E-Commerce-News vom 06.11.2026.

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3 Min.
E-Commerce kompakt vom 06.11.2026: Kommt ein Aufschub bei der E-Rechnung?, Deutsche misstrauen Black-Friday-Rabatten, Deals bis 18. November einreichen, „Alkoholfreier Gin“ ist verboten
Inhalt

„E-Commerce kompakt“ ist unser tägliches News-Format für Onlinehändler: kurze Meldungen, jeweils mit dem, was sie für deinen Shop bedeuten. Das Video dazu lief am 6. November 2026 auf Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube.

1. Kommt ein Aufschub bei der E-Rechnung?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen inländische Unternehmen, die 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz machen, ihren Geschäftskunden E-Rechnungen ausstellen. Alle übrigen folgen ab dem 1. Januar 2028; empfangen können müssen E-Rechnungen alle Unternehmen bereits seit Anfang 2025. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert nun, die erste Stufe um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben, der Sächsische Handwerkstag schließt sich an. Der BDI verweist auf Umsetzungsprobleme und fehlende verbindliche technische Vorgaben.

Die Bundesregierung sieht wegen der langen Übergangsfristen derzeit keine Notwendigkeit für eine Verschiebung, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Das Bundesfinanzministerium hat am 15. Oktober 2026 ein drittes Schreiben mit ergänzenden Regeln veröffentlicht – Stichtage und Umsatzgrenze bleiben unverändert.

Für dich heißt das: Plane weiter mit dem 1. Januar 2027. Prüfe, ob deine Warenwirtschaft oder dein Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben kann, und teste den Versand an deine wichtigsten Geschäftskunden. Selbst wenn ein Aufschub käme, wäre es nur ein Jahr.

Quelle: OnlinehändlerNews – Kommt ein Aufschub bei der E-Rechnungspflicht? (05.11.2026)

2. Deutsche misstrauen Black-Friday-Rabatten

Laut einer Studie der Boston Consulting Group (BCG), über die Reuters berichtet, glauben nur 37 Prozent der Verbraucher in Deutschland, dass Black-Friday-Rabatte tatsächlich unter dem normalen Preis liegen. Im internationalen Durchschnitt sind es 54 Prozent. Trotzdem wollen 74 Prozent an den Rabatttagen zum Jahresende einkaufen – geplant sind im Schnitt 313 Euro, international 371 Euro. 57 Prozent nutzen KI für die Schnäppchenjagd, 81 Prozent halten sie für hilfreich beim Produktvergleich, aber nur 6 Prozent würden die Kaufentscheidung allein der KI überlassen. Befragt wurden im Oktober 10.220 Konsumenten in zehn Ländern, davon 1.028 in Deutschland.

Für dich heißt das: Misstrauen kostet Conversion. Zeige Rabatte nachvollziehbar – mit dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleich, wie es die Preisangabenverordnung verlangt, und einer klaren Ersparnis. Gut gepflegte Produktdaten helfen zusätzlich, weil Kunden zunehmend per KI vergleichen.

Quelle: OnlinehändlerNews – Black Friday: Deutsche Kunden misstrauen den Rabattversprechen (05.11.2026)

3. Amazon: Deals für die Black-Friday-Woche bis 18. November

Wer bei Amazon in der Black-Friday-Woche mit Deals sichtbar sein will, kann Angebote laut Ankündigung im deutschen Seller-Forum bis zum 18. November einreichen. Für Blitzangebote, „Bestes Angebot“ und Prime-exklusive Rabatte gelten dieselben Gebühren wie am Prime Day; Prime-exklusive Rabatte setzen eine Produktbewertung von mindestens 3,5 Sternen voraus. Die Anlieferfrist für FBA-Bestand mit Prime-Badge (21. Oktober) ist bereits vorbei. Den genauen Start der Black-Friday-Woche in Deutschland hat Amazon noch nicht offiziell bestätigt; Black Friday selbst ist am 27. November, Cyber Monday am 30. November.

Für dich heißt das: Lege deine Deals jetzt in Seller Central an, statt bis zum letzten Tag zu warten. Kalkuliere die Deal-Gebühren mit ein und prüfe, ob dein Bestand für die Aktion reicht.

Quelle: Amazon Seller Forum – Verkaufspeak 2026: Fristen für Angebote und Werbeaktionen

4. „Alkoholfreier Gin“ ist verboten

Das Landgericht Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, eine alkoholfreie Gin-Alternative als „alkoholfreien Gin“ zu verkaufen (Urteil vom 10.06.2026, Az. 13 O 57/25). Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband. Nach der EU-Spirituosenverordnung darf nur ein Getränk aus Agraralkohol mit Wacholdergeschmack und mindestens 37,5 Prozent vol. „Gin“ heißen. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2025 entschieden (C-563/24), dass der Zusatz „alkoholfrei“ die Bezeichnung nicht zulässig macht. Ähnlich hatten zuvor die Landgerichte Hamburg und Hildesheim geurteilt.

Für dich heißt das: Prüfe Produkttitel, Beschreibungen und Kategorien auf geschützte Bezeichnungen. Wie du ein alkoholfreies Produkt stattdessen bezeichnest, lass im Zweifel rechtlich prüfen.

Quelle: OnlinehändlerNews – Gericht verbietet Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ (05.11.2026)

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.


E-Commerce kompakt erscheint regelmäßig als Kurzvideo auf den Seller2Go-Kanälen und hier im Blog.

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